Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Gassiservice von "Streunerwege" - Susan Bruns.
Vertragspartner:
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Der Vertrag kommt zwischen dem Gassiservice "Streunerwege“ (Susan Bruns), im Folgenden „Gassiservice“ oder „Streunerwege“ genannt, und dem Besitzer des Hundes, im Folgenden „Hundehalter“, zustande.
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Allgemeines
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§1 Der Hund ist mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und bei Tasso e.V. zu registrieren, die Nummer ist "Streunerwege" mitzuteilen. Eine steuerliche Anmeldung ist nachzuweisen und die Steuermarke am Halsband/Geschirr zu befestigen.
§2 „Streunerwege“ ist über etwaige Auffälligkeiten des Hundes (Aggressionen, Angstverhalten, allgemein fehlendes Sozialverhalten, schlechten Grundgehorsam, fehlende Leinenführigkeit etc.) sowie der Läufigkeit einer Hündin im Vorfeld zu informieren und entscheidet anhand dieser Informationen, ob eine Eingliederung in eine Gruppe erfolgen kann.
§3 Leckerlis ( mit Ausnahme für Allergiker), Kotbeutel, Halsband sowie eine Schleppleine werden für die Spaziergänge von „Streunerwege“ zur Verfügung gestellt. Eventuelle Unverträglichkeiten gegen Futter sind mir mitzuteilen.
§4 Alle Hunde werden an gut sitzenden Brustgeschirren geführt, diese sind von den Halter*innen zu stellen (nach Möglichkeit keine Norwegergeschirre oder ähnlich geschnittene Geschirre). Bei eventuellen Fragen zur Passform, Größe und Marke können Sie mich gerne ansprechen oder in meiner Produktempfehlung nachlesen.
§5 "Streunerwege" verpflichtet sich die betreuten Hunde artgerecht und abwechslungsreich zu beschäftigen und sich bestmöglich um sie zu kümmern. Das Tierschutzgesetz und andere gesetzliche Vorgaben zur Hundehaltung werden befolgt.
§6 Änderungen dieses Vertrages finden nur in schriftlicher Form innerhalb von 24h vor Abholung statt. Danach behält sich "Streunerwege" vor, 50% der Leistung in Rechnung zu stellen. Mündlich geänderte Vereinbarungen abgesehen von Abhol- und Bringzeiten sind ungültig.
§7 Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten werden nur für die interne Verarbeitung und Rechnungserstellung genutzt und außer an die Buchhaltung sowie das Finanzamt nicht an Dritte weitergegeben. ​
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Versicherungen und Haftung
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§8 Während der Betreuungszeit durch „Streunerwege“ bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
§9 Der/die Hundehalter/in hat für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Richtet der Hund trotz sorgfältiger Aufsicht Schäden an oder entläuft, haftet der Eigentümer. Die Haftung für Schädigungen und Verletzungen von Menschen und anderen Tieren jeglicher Art wird ebenfalls vom Hundehalter übernommen. Für Schäden am Hundezubehör des Eigentümers haftet „Streunerwege“ nicht.
§10 Im Falle einer Gruppenbetreuung sind arttypische Verletzungsrisiken durch Spiel oder Beißereien erhöht. Um diese zu minimieren, versichert der Hundehalter, dass der zu betreuende Hund absolut sozialverträglich mit Menschen und anderen Hunden ist und weder aggressiv noch bissig ist. Sollte das Tier doch während der Betreuung verletzt werden, übernimmt "Streunerwege" keine Haftung.
§11 Bei einer Schlüsselübergabe an "Streunerwege", um den Hund im eigenen Haushalt des Hundehalters zu betreuen oder abzuholen, werden die überlassenden Räumlichkeiten ausschließlich zur Betreuung und Abholung des Tieres betreten. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt.
§12 "Streunerwege" verpflichtet mit anvertrauten Räumen und deren Inhalten achtsam umzugehen, haftet jedoch nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Im Falle der Gefahr für das Eigentum des Hundehalters ist "Streunerwege" berechtigt, die Polizei, Feuerwehr und andere benötigte Instanzen zu informieren und einzuschalten. Die hierbei entstehenden Kosten sind vom Hundehalter zu tragen. Wertgegenstände wie Geld, Schmuck oder persönliche Unterlagen sind unzugänglich aufzubewahren. Andere Personen, die während der Betreuungszeit zusätzlich freien Zutritt zu den Räumlichkeiten haben könnten, sind bekannt zu geben.
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Gesundheit
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§13 Der Hund muss über einen aktuellen Impfschutz verfügen, ein entsprechenden Nachweis ist vom Hundehalter/der Hundehalterin vorzulegen. Der/die Hundehalter/in sichert ebenfalls zu, dass der Hund regelmäßig auf Würmer und andere Parasiten getestet und kontrolliert wird. Der/die Hundehalter/in bestätigt dies mit der Unterschrift des Vertrages.
​Läufige Hündinnen werden nach Absprache in der Gruppe mitgeführt, außer während der "Standhitze", ca. 10-12 Tage nach Eintritt der Läufigkeit.
Hunde mit Verhaltensauffälligkeiten werden nach einem erfolgreichen Einzeltraining und evtl. Einzelbetreuung in die Gruppe integriert. Dabei behält sich "Streunerwege" vor, wann der richtige Zeitpunkt für eine Integration ist, eine schrittweise Eingewöhnung mit positiven Erlebnissen ist nachhaltiger für das restliche Hundeleben.
"Streunerwege" hat die ausdrückliche Ermächtigung mit dem Tier im Notfall ohne vorherige Absprache unverzüglich zum Tierarzt zu fahren, die Kosten werden vom Hundehalter/von der Hundehalterin übernommen. Dieser wird schnellstmöglich über die aktuelle Situation informiert.
§14 Im Falle einer Erkrankung des Hundes ist "Streunerwege" unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob eine Ansteckungsgefahr für andere Hunde besteht. Sollte dies der Fall sein, steht "Streunerwege" frei, eine Betreuung für den Krankheitszeitraum abzulehnen.
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Ausfälle
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§15 Für Hunde des Gassiservices von „Streunerwege“ gilt: Wird eine Betreuung weniger als 24 Stunden vor Abholtermin abgesagt, ist der volle Preis zu entrichten. Bei einer Absage innerhalb von weniger als 48 Stunden wird der halbe Preis berechnet. Nicht berechnet werden Fehltermine, wenn stattdessen ein gleichwertiger Ausweichtermin vereinbart wird.
§16 Bei widrigen Witterungsbedingungen behält sich "Streunerwege" vor, die Spaziergänge abzukürzen. Die Dauer eines Spaziergangs beträgt zwischen 60 Minuten und 90 Minuten.
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Finanzielles
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§17 Bei einer Einzelleistung erfolgt die Zahlung nach der erfolgten Betreuung in bar beim Zurückbringen des Hundes oder per Überweisung spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die Berechnung erfolgt anhand der aktuellen Preisliste, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
§18 Die Monatsbeiträge für das Abo sind bis zum dritten Werktag eines Monats in bar oder per Überweisung zu begleichen. Eine Rückerstattung ist bei Absage nicht möglich.
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Bild- und Videomaterial
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§19 „Streunerwege“ behält sich vor, während des Gassiganges Videomitschnitte oder Fotos anzufertigen. Mit der Veröffentlichung auf der Homepage von „Streunerwege“, den Social-Media-Seiten oder in Unterlagen von „Streunerwege“ erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, ohne Einwilligung der anderen Teilnehmer und des Veranstalters Fotos oder Videoaufnahmen des Gassiganges anzufertigen, außer für den privaten Gebrauch. Veröffentlichungen der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.
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Salvatorische Klausel
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge!
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